Gepostet am 27. Januar 2026

„Energiegemeinschaften sind gekommen, um zu bleiben“ 

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Die PV-Anlage am Dach erzeugt mehr Strom als benötigt. Der Sohn studiert 250 km entfernt und zahlt hohe Stromrechnungen. Wie praktisch wäre es, die eigene Energie zu teilen! Was früher undenkbar war, ist heute dank Energiegemeinschaften einfach möglich. Im Interview erklärt Energieexperte und Mitbegründer der Fronius Energiegemeinschaft Michael Schubert, welche Vorteile und Herausforderungen eine Gründung mit sich bringt und warum Energiegemeinschaften die Zukunft unserer Energieversorgung prägen werden.

Erneuerbare Energie erzeugen, verbrauchen und teilen – das Prinzip einer Energiegemeinschaft ist einfach: Wer mit einer PV-Anlage am Dach selbst Strom produziert, stellt die überschüssige Energie jenen zur Verfügung, die sie benötigen. Zudem profitieren alle Teilnehmenden von fairen Fixpreisen, sowohl fürs Einspeisen als auch fürs Beziehen. So wird grüner Strom nicht nur für alle zugänglich, sondern auch günstiger. Seit Anfang 2026 besteht die Fronius Energiegemeinschaft, eine Bürgerenergiegemeinschaft, die Teilnehmende in ganz Österreich miteinander vernetzt.

Wie kam es zur Idee, eine Fronius Energiegemeinschaft zu gründen?

Bei Fronius gab es die ersten Überlegungen für eine Energiegemeinschaft, als uns unsere Kundinnen und Kunden, aber auch unsere Fronius System Partner vermehrt aktiv danach gefragt haben. Viele unserer Fronius Kundinnen und Kunden nutzen bereits jetzt unsere Produkte und Lösungen, um den PV-Überschuss möglichst effizient und wirtschaftlich zu nutzen.

Energieexperte Michael Schubert ist bei Fronius im Bereich Business Development tätig und hat die Gründung der Fronius Energiegemeinschaft von Anfang an begleitet

Deshalb haben wir das Ganze noch weitergedacht: Unser Ziel war es, grüne Energie nicht nur miteinander zu teilen, sondern sie auch möglichst vielen Personen zur Verfügung stellen zu können – unabhängig davon, ob man selbst eine PV-Anlage besitzt und einspeist oder den Strom „nur“ beziehen möchte.

„Ich kann ja sowieso nicht bei einer Energiegemeinschaft mitmachen, weil ich keine PV-Anlage habe.“ Diesen Satz habe ich schon oft gehört. Dabei geht es in einer Energiegemeinschaft vor allem um die Balance: Es braucht neben den Einspeisenden genauso die Verbrauchenden, die den Strom nutzen. Anders funktioniert es nicht. Somit können wirklich alle zur Energiewende beitragen – in der Stadt und am Land, im Haus und in einer Wohnung.

Wer steht hinter der Fronius Energiegemeinschaft?

Für die Gründung einer Erneuerbaren Energiegemeinschaft oder einer Bürgerenergiegemeinschaft braucht es eine eigene Rechtseinheit – zum Beispiel einen Verein, eine Genossenschaft oder eine andere Organisationsform. Wichtig dabei ist, dass der Hauptzweck nicht im finanziellen Gewinn liegt. Im Vordergrund sollen vielmehr die Nutzung erneuerbarer Energien und der lokale Nutzen stehen.

Die Fronius Energiegemeinschaft ist also ein nicht gewinnorientierter Verein, an dem sich das Unternehmen Fronius beteiligt und in den es seine Expertise einbringt: Wir stellen für den Verein den professionellen Betrieb und die Mitgliederverwaltung unserer Bürgerenergiegemeinschaft sicher.

Warum fiel die Wahl auf eine Bürgerenergiegemeinschaft (BEG)?

Wir wollten die Fronius Energiegemeinschaft gleich von Anfang an österreichweit anbieten, daher war eine BEG die beste Wahl. So können wir regionsübergreifend agieren und gegebenenfalls sogar Mittel- und Großunternehmen berücksichtigen. Ein weiterer großer Vorteil ist, dass eine Bürgerenergiegemeinschaft auch mit weiteren grünen Energiequellen wie Wind- und Wasserkraft erweitert werden kann. Gerade für die Planungssicherheit ist das auf jeden Fall ein mittelfristiges Ziel von uns.

Übrigens: Die Alternative zur BEG wäre die Gründung von regionalen Erneuerbaren Energiegemeinschaften (EEG) für jedes Umspannwerk gewesen – und das sind über 400 in Österreich. Das hätte enormen Organisationsaufwand bei gleichzeitig weniger Flexibilität bedeutet.

Wie wird eigentlich darauf geachtet, dass es immer einen Ausgleich zwischen Einspeisenden und Beziehenden in der Energiegemeinschaft gibt?

Wir haben den Zugang zur Fronius Energiegemeinschaft bewusst sehr einfach und offen gestaltet: Als Teilnehmender kann man Strom entweder nur einspeisen, nur beziehen oder auch beides. Damit möglichst viel Energie getauscht und genutzt wird, wollen wir nicht nur die Prosumer (Anm. d. Red.: Personen, die Energie produzieren und zugleich verbrauchen) ansprechen, sondern auch viele Verbrauchende einbeziehen. Dafür gibt es bei uns den Energiebalance-Manager und ein ganzes Team aus unterschiedlichen Bereichen, das die Daten gezielt dahingehend überwacht. 

Daraus ergibt sich eine faire und transparente Preisgestaltung. Man bezahlt keine Grundgebühren oder laufende Kosten, sondern nur das, was tatsächlich verbraucht wird.

Eine Energiegemeinschaft lebt von der Balance zwischen Einspeisenden und Beziehenden

Gab es anfänglich Hürden in der Kooperation mit Netzbetreibern oder Energieversorgern?

Netzbetreiber sind gesetzlich verpflichtet, Energiegemeinschaften zu ermöglichen. (Anm. d. Red.: auf Basis der EU-Richtlinie RED II) In dieser Hinsicht sind wir also in Europa gut aufgestellt und es gibt auch klar zugewiesene Rollen: Für die Infrastruktur sind die Netzbetreiber verantwortlich, für die Organisation der Mitglieder und die Abwicklung die Energiegemeinschaften. Die Vereine der jeweiligen Energiegemeinschaft schließen Verträge mit den Netzbetreibern ab, damit diese die Abrechnungsdaten bereitstellen. Österreich ist hier Vorreiter in Europa: Bei uns hat fast jeder Haushalt bereits einen digitalen Stromzähler bzw. ein EVU-Smart-Meter, das die technische Grundlage dafür bildet.

Für die Energielieferanten wiederum sind die Energiegemeinschaften natürlich ein spannendes Thema. Einige haben die Idee der Energiegemeinschaften nicht als Konkurrenz abgestempelt, sondern teilweise in ihr Geschäftsmodell integriert. Außerdem kann der Energiebedarf nicht gänzlich aus einer Energiegemeinschaft gedeckt werden – also brauchen wir die Energielieferanten weiterhin. Ich bin allerdings überzeugt, dass Energiegemeinschaften den freien Wettbewerb, eine faire Preisgestaltung der Energiekosten und das Energiebewusstsein jedes Einzelnen sehr positiv beeinflussen.

Kurz gesagt: Über Energiekosten zu jammern, ist das eine, aber es gibt nun eben Alternativen und man kann sich ganz einfach einer Energiegemeinschaft anschließen. Die Zahlen sprechen für sich: In Österreich gibt es derzeit ca. 5500 Energiegemeinschaften mit mehr als 200 000 registrierten Zählpunkten (Stand 18.9.2025), Tendenz stark steigend. Die Energiegemeinschaften sind definitiv gekommen, um zu bleiben.

Übersicht über die Anzahl der Energiegemeinschaften in Österreich von 2021–2025

Wirken sich Energiegemeinschaften negativ auf das Stromnetz aus?

Im Gegenteil: Energiegemeinschaften können durch lokale Erzeugung und Verbrauch die Netze entlasten oder Übertragungsverluste reduzieren. Vor allem aber forcieren Energiegemeinschaften ein verändertes Verbrauchsverhalten und ein besseres Lastmanagement. Was bedeutet das? Erzeugung und Verbrauch werden besser miteinander synchronisiert, optimal aufeinander abgestimmt und der Energieverbrauch wird zum richtigen Zeitpunkt angeregt oder bewusst eingeplant: Beispielsweise bedeutet das, Waschmaschine und Geschirrspüler etc. dann einzuschalten, wenn die Sonne scheint und viel Solarstrom produziert wird. Das wirkt sich sowohl auf die Energieressourcen als auch auf die eigenen Stromkosten positiv aus – und nicht zuletzt auf die Energiewende.

Abschließend: Was bedeutet Energiegemeinschaft in drei Worten für dich?

Nur drei Worte? Demokratisch – alle können teilnehmen, individuell – man hat viel Gestaltungsfreiheit, beispielsweise die Entscheidung, zu wie viel Prozent man in die Gemeinschaft einspeisen möchte, und unabhängig – als Mitglied in einer Energiegemeinschaft ist man deutlich weniger von großen Energiestrukturen abhängig.

Schon gewusst?
Energiegemeinschaft ist nicht gleich Energiegemeinschaft – ein Überblick

Gemeinschaftliche Erzeugungsanlage (GEA) – eigenständige Energieversorgung für Mehrparteiengebäude

Eine GEA ist ein Zusammenschluss mehrerer Parteien innerhalb eines Gebäudes, die gemeinsam Strom aus einer eigenen Erzeugungsanlage – meist Photovoltaik – nutzen. Der erzeugte Strom wird direkt vor Ort verbraucht, ohne das öffentliche Netz zu nutzen. Voraussetzung ist, dass alle Teilnehmenden an dieselbe Hauptleitung angeschlossen sind. Gemeinschaftliche Erzeugungsanlagen sind seit 2017 in Österreich möglich und erfordern keine eigene Rechtsform, sondern lediglich einen Vertrag nach § 16a ElWOG. Sie steigern den Eigenverbrauch, senken Energiekosten und außerdem entfallen die Netzentgelte für den intern verbrauchten Strom.

Erneuerbare-Energie-Gemeinschaft (EEG) – dezentrale Energieversorgung im Netzverbund

Eine EEG ist eine Energiegemeinschaft, die sich über Grundstücksgrenzen hinweg erstreckt und auf die gemeinsame Nutzung von erneuerbarem Strom und Wärme ausgerichtet ist. Sie kann lokal oder regional organisiert sein und umfasst mindestens zwei Teilnehmende, darunter natürliche Personen, Gemeinden oder kleine und mittlere Unternehmen. Für die Gründung ist eine eigene Rechtsform wie ein Verein oder eine Genossenschaft erforderlich. Erneuerbare-Energie-Gemeinschaften profitieren von reduzierten Netzentgelten und Abgaben, was die Wirtschaftlichkeit erhöht. Sie sind seit 2021 gesetzlich verankert und fördern die regionale Energiewende.

Bürgerenergiegemeinschaft (BEG) – dezentrale Energieversorgung über mehrere Netzgebiete hinweg

Die BEG ist die größte Form der Energiegemeinschaft und kann österreichweit agieren, ohne geografische Einschränkungen. Sie ermöglicht die gemeinsame Erzeugung, Speicherung, Nutzung und den Verkauf von Strom. Alle natürlichen und juristischen Personen dürfen teilnehmen, jedoch dürfen nur natürliche Personen, Gemeinden und kleine Unternehmen die Kontrolle ausüben. Für die Gründung ist ebenfalls eine eigene Rechtsform erforderlich. Im Gegensatz zu EEGs gibt es keine finanziellen Vergünstigungen bei Netzentgelten, dafür bietet die BEG als überregionale Plattform mehr Flexibilität und Gestaltungsfreiheit.

Mit dem Ende 2025 verabschiedeten „Elektrizitätswirtschafts- und -organisationsgesetz“ (ElWG) sind noch weitere Formen dazugekommen: die „Eigenversorgungsanlage“ und „Peer-to-Peer“. Diese ermöglichen es im Wesentlichen, Energie zu tauschen, ohne dass man eine eigene Rechtseinheit wie einen Verein gründen muss.

Details dazu finden Sie auf der Website der österreichischen Koordinationsstelle für Energiegemeinschaften.

Bild von Karin Fischer
Karin Fischer

… begeistert sich für erneuerbare Energien und Energiegemeinschaften. Sie schreibt über den smarten Einsatz von Solarenergie und KI zur Optimierung des Energieverbrauchs in allen Lebensbereichen und räumt dabei mit gängigen Mythen rund um Photovoltaik und E-Mobilität auf.

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