Kaum ein Neubau heutzutage wird ohne PV-Anlage realisiert. Geringere Kosten, selbst erzeugter Strom sowie Energieunabhängigkeit sind die Hauptmotive für die Installation. Doch was viele Bauherr/-innen nicht wissen: Die Entscheidung für oder gegen Solar hat oft nichts mit dem Geldbeutel oder persönlichen Überzeugungen zu tun, sondern kann gesetzlich vorgeschrieben sein – zumindest im Neubau. Darüber, wo und in welchem Ausmaß die PV-Pflicht gilt, entscheiden Bundesländer bzw. Kantone recht individuell. Ob auch Sie betroffen sind und welche Gesetzesänderungen die EU bis 2029 plant, zeigen wir Ihnen in diesem Blogeintrag.
In weiten Teilen Österreichs, Deutschlands und der Schweiz besteht bereits eine Verpflichtung zum Errichten einer PV-Anlage und einer geeigneten E-Auto-Ladeinfrastruktur, wenn Häuslbauer/-innen, Gewerbetreibende und auch die öffentliche Hand ein Gebäude neu errichten oder dessen Dach sanieren.
Besonders in Sachen E-Mobilität werden Bundes-, Länder- und Gemeindeeinrichtungen sowie Unternehmen in die Pflicht genommen, Ladesäulen für Elektroautos zu errichten und auf diese Weise den Umstieg auf die E-Mobilität voranzutreiben.

Wo PV und E-Mobilität bei Neubauten schon Pflicht sind
Die aktuellen Regelungen (Stand Q1/2026) für die DACH-Region finden Sie in den folgenden Tabellen, untergliedert in die Bundesländer bzw. Kantone.
Österreich – PV- und E-Mobilitätsanforderungen pro Bundesland
| Bundesland | PV-Pflicht Neubau | E-Mobilität (Ladeinfrastruktur) |
|---|---|---|
| Burgenland | Keine Pflicht im privaten Wohnbereich, Pflicht für neue Gewerbegebäude | Wohngebäude mit mehr als 3 Stellplätzen: Leerverrohrung für Ladeinfrastruktur verpflichtend. Nicht-Wohngebäude mit über 5 Stellplätzen: mindestens 1 Ladepunkt pro 10 Stellplätze + Leerverrohrung für alle weiteren. |
| Kärnten | Keine Pflicht | Wohngebäude mit mehr als 3 Stellplätzen: Leerverrohrung für Ladeinfrastruktur verpflichtend. |
| Niederösterreich | Teilweise Pflicht: Bei großen Neu- und Zubauten mit einer be- oder überbauten Fläche von mehr als 300 m² muss eine PV-Anlage errichtet oder es müssen zumindest Vorkehrungen für die spätere Installation einer solchen getroffen werden. Beim Neubau von Klimaanlagen mit mehr als 12 kW. | Wohngebäude mit mehr als 3 Stellplätzen: Leerverrohrung für Ladeinfrastruktur verpflichtend. Nicht-Wohngebäude mit über 5 Stellplätzen: mindestens 1 Ladepunkt pro 10 Stellplätze + Leerverrohrung für alle weiteren. |
| Oberösterreich | Keine Pflicht | Neubauten müssen Leitungsinfrastruktur für ≥ 11-kW-Ladepunkte verlegen (= Leerrohr/Kabeltrasse). Für größere Renovierungen gilt: Bei Nicht-Wohnbauten ist 1 Ladepunkt ≥ 11 kW ab 25 Stellplätzen nachzurüsten. |
| Salzburg | Keine Pflicht | Wohngebäude mit 10 und mehr Pflichtstellplätzen: Leitungsinfrastruktur für jeden Stellplatz verpflichtend. Nicht-Wohngebäude mit 10 und mehr Stellplätzen: 1 Ladepunkt/10 Stellplätze, Leerverrohrung für jeden 5. Stellplatz. |
| Steiermark | In jedem neu errichteten Wohngebäude mit mehr als 100 m² und bei jeder umfassenden Sanierung muss entweder eine Solarthermieanlage für die Warmwassergewinnung oder eine PV-Anlage für die Stromproduktion installiert werden. Für Nicht-Wohngebäude gilt die Pflicht ab 250 m². | Wohngebäude mit mehr als 4 Wohnungen oder mehr als 10 Stellplätzen: Leerverrohrung und Platzreserve für Zähler/Sicherung für alle Stellplätze mit mind. 11 kW Ladeleistung verpflichtend. Nicht-Wohngebäude oder öffentlich zugängliche Parkanlagen mit mehr als 10 Stellplätzen: 1 Ladepunkt mit mindestens 22 kW Ladeleistung je 25 Stellplätze, Leerverrohrung für 1 von 5 Stellplätzen müssen zur Verfügung gestellt werden. |
| Tirol | Keine Pflicht | Wohngebäude mit mehr als 3 Stellplätzen: Leerverrohrung für Ladeinfrastruktur verpflichtend. Nicht-Wohngebäude mit über 5 Stellplätzen: mindestens 1 Ladepunkt pro 10 Stellplätze + Leerverrohrung für alle weiteren. |
| Vorarlberg | Keine Pflicht | Wohngebäude mit mehr als 3 Stellplätzen: Leerverrohrung für Ladeinfrastruktur verpflichtend. Nicht-Wohngebäude mit über 5 Stellplätzen: mindestens 1 Ladepunkt pro 10 Stellplätze + Leerverrohrung für alle weiteren. |
| Wien | Pflicht für alle neuen Wohngebäude sowie eine Pflicht, beim Neubau und der Sanierung von Nicht-Wohngebäuden eine PV-Anlage zu errichten. | Wohngebäude mit 10 und mehr Stellplätzen: 1 Ladepunkt pro 10 Stellplätze verpflichtend, zusätzlich Leerverrohrung für alle übrigen. Nicht-Wohngebäude mit 10 und mehr Stellplätzen: 1 Ladepunkt pro 10 Stellplätze, Leerverrohrung für jeden 5. Stellplatz. |
Detailliertere Informationen für die jeweiligen Bundesländer bietet die Kurzversion des „Leitfadens zur Anzeige- und Genehmigungspflicht von Photovoltaikanlagen und Energiespeichern“ des österreichischen Bundesverbands Photovoltaic Austria. Ein Klick auf den obigen Link führt Sie direkt zur neuesten Version.

Deutschland – PV-Pflicht pro Bundesland
| Bundesland | PV-Pflicht Neubau |
|---|---|
| Baden-Württemberg | Pflicht bei Dachsanierungen und für Neubauten |
| Bayern | Pflicht für Nichtwohngebäude und für Wohngebäude mit mehr als 50 m² Dachfläche |
| Berlin | Pflicht bei Dachsanierungen und für Neubauten |
| Brandenburg | Pflicht für Neubauten und Gewerbe ab 50 m² Dachfläche |
| Bremen | Pflicht bei Dachsanierungen und für Neubauten |
| Hamburg | Pflicht bei Dachsanierungen und für Neubauten |
| Hessen | Pflicht für öffentliche Gebäude, Gewerbe und Parkplätze mit mehr als 50 Stellplätzen |
| Mecklenburg-Vorpommern | Keine Pflicht, Gesetz in Planung |
| Niedersachsen | Pflicht bei Dachsanierungen und für Neubauten |
| Nordrhein-Westfalen | Pflicht bei Dachsanierungen und für Neubauten |
| Rheinland-Pfalz | Pflicht für gewerbliche Bauten, neu errichtete und sanierte private Gebäude müssen „solar-ready“ gestaltet sein – Vorkehrungen für die PV-Installation müssen getroffen werden |
| Saarland | Keine generelle Pflicht |
| Sachsen | Keine generelle Pflicht |
| Sachsen-Anhalt | Keine generelle Pflicht |
| Schleswig-Holstein | Pflicht für Nicht-Wohngebäude bei Neubau und Dachsanierung, Pflicht für Wohngebäude angekündigt |
| Thüringen | Keine generelle Pflicht |
Deutschland – E-Mobilitätsanforderungen für alle Bundesländer
Das Gebäude-Elektromobilitätsinfrastruktur-Gesetz regelt die Pflicht zur Vorbereitung von Ladeinfrastruktur bei Neubauten und größeren Renovierungen bundesweit.
Leerrohre, Kabelschutzrohre oder Kabeltrassen müssen verlegt werden, um die spätere Installation von Ladepunkten zu erleichtern.
Von dieser Pflicht sind Wohngebäude mit mehr als 5 Stellplätzen und Nicht-Wohngebäude mit mehr als 6 Stellplätzen betroffen.
Schweiz – PV- und E-Mobilitätsanforderungen pro Kanton
Die PV-Regelungen in der Schweiz gestalten sich recht einheitlich im Bundesrecht. Diese können die Kantone in eigenem Ermessen konkretisieren und ausweiten.
| Kanton | PV-Pflicht Neubau | E-Mobilität (Ladeinfrastruktur) |
|---|---|---|
| Bundesrecht | Pflicht für alle Neubauten ab 300 m² Gebäudefläche | In der Schweiz gibt es noch keine Pflicht zum Bau von E-Ladesäulen |
| Luzern | Pflicht für alle Neubauten und bei Dachsanierungen | |
| Zürich | Erweiterte Pflicht ist geplant |

EU-weite Vorschriften bis 2029
Einige Staaten in Europa haben die Förderung von PV-Anlagen bereits in die eigene Hand genommen. Neben Deutschland, Österreich und der Schweiz zählen etwa Italien und die Niederlande zu den Vorreitern in Sachen Sonnenstrom. Nun zieht die Europäische Union nach.
- Bis Ende 2026 sollen alle EU-Mitgliedsstaaten eine PV-Pflicht für neue öffentliche Gebäude sowie Nicht-Wohngebäude – also Gewerbebauten – einführen.
- Im Laufe des kommenden Jahres 2027 werden darüber hinaus Solaranlagen auf allen gewerblichen und öffentlichen Gebäuden erforderlich, bei denen eine Sanierung erfolgt.
- 2029 schließlich werden sämtliche neu errichtete private Wohnbauten in die Pflicht genommen und müssen von da an Sonnenstrom auf dem eigenen Dach produzieren.

Wer demnach schon heute beim Hausbau an die eigene PV-Anlage denkt und vorausschauend plant, ist gut für die Zukunft gerüstet.
Fazit
Die rechtlichen Rahmenbedingungen hinsichtlich der generellen Pflicht zu PV und der Errichtung einer E-Ladeinfrastruktur, die Melde- und Genehmigungspflichten sowie die Förderungspolitik variieren auf Bundes- und Länderebene teilweise sehr stark.
Während in den meisten österreichischen Bundesländern PV-Anlagen im Wohnbau noch optional sind, verpflichtet die Mehrheit der deutschen Bundesländer und der Schweizer Kantone Bauherr/-innen zum Errichten einer solchen.
Allerdings sind Wohnbauten in Österreich und Deutschland bundesweit ab einer gewissen Anzahl an Pkw-Stellplätzen zumindest mit einer entsprechenden Leerverrohrung auszustatten, um künftig kostengünstig Wallboxen zum Laden von E-Fahrzeugen errichten zu können. Öffentliche und gewerbliche Gebäude haben je nach Stellplatzanzahl eine bestimmte Quote an Ladepunkten zur Verfügung zu stellen. In der Schweiz hingegen existieren noch keine derartigen Vorgaben. Das Errichten einer E-Ladestruktur basiert auf Freiwilligkeit – sowohl im Wohn- als auch im Gewerbebau.
Die EU plant eine Vereinheitlichung und führt für ihre Mitgliedstaaten bis 2029 schrittweise eine PV-Pflicht für alle Neubauten ein.
Da die rechtliche Lage ständigen Änderungen unterworfen ist und es sich um einen überaus dynamischen Gesetzesbereich handelt, empfehlen wir Ihnen dringend, amtliche Webseiten zu prüfen und ggf. Rücksprache mit Ihrem Netzbetreiber zu halten. Auf diese Weise erfahren Sie die neuesten Informationen über regionale Bestimmungen und Photovoltaik-Fördermaßnahmen.



