Gepostet am 11. Februar 2026

Wo bei Neubau und Dachsanierung PV-Pflicht gilt

PV-Pflicht

Kaum ein Neubau heutzutage wird ohne PV-Anlage realisiert. Geringere Kosten, selbst erzeugter Strom sowie Energieunabhängigkeit sind die Hauptmotive für die Installation. Doch was viele Bauherr/-innen nicht wissen: Die Entscheidung für oder gegen Solar hat oft nichts mit dem Geldbeutel oder persönlichen Überzeugungen zu tun, sondern kann gesetzlich vorgeschrieben sein – zumindest im Neubau. Darüber, wo und in welchem Ausmaß die PV-Pflicht gilt, entscheiden Bundesländer bzw. Kantone recht individuell. Ob auch Sie betroffen sind und welche Gesetzesänderungen die EU bis 2029 plant, zeigen wir Ihnen in diesem Blogeintrag.

In weiten Teilen Österreichs, Deutschlands und der Schweiz besteht bereits eine Verpflichtung zum Errichten einer PV-Anlage und einer geeigneten E-Auto-Ladeinfrastruktur, wenn Häuslbauer/-innen, Gewerbetreibende und auch die öffentliche Hand ein Gebäude neu errichten oder dessen Dach sanieren.

Besonders in Sachen E-Mobilität werden Bundes-, Länder- und Gemeindeeinrichtungen sowie Unternehmen in die Pflicht genommen, Ladesäulen für Elektroautos zu errichten und auf diese Weise den Umstieg auf die E-Mobilität voranzutreiben.

Unternehmen müssen bereits Ladepunkte für Mitarbeitende, Kundinnen sowie Kunden zur Verfügung stellen

Wo PV und E-Mobilität bei Neubauten schon Pflicht sind

Die aktuellen Regelungen (Stand Q1/2026) für die DACH-Region finden Sie in den folgenden Tabellen, untergliedert in die Bundesländer bzw. Kantone.

Österreich – PV- und E-Mobilitätsanforderungen pro Bundesland

BundeslandPV-Pflicht NeubauE-Mobilität (Ladeinfrastruktur)
BurgenlandKeine Pflicht im privaten Wohnbereich,
Pflicht für neue Gewerbegebäude
Wohngebäude mit mehr als 3 Stellplätzen:
Leerverrohrung für Ladeinfrastruktur
verpflichtend.

Nicht-Wohngebäude mit über 5 Stellplätzen:
mindestens 1 Ladepunkt pro 10 Stellplätze + Leerverrohrung für alle weiteren.
KärntenKeine PflichtWohngebäude mit mehr als 3 Stellplätzen: Leerverrohrung für Ladeinfrastruktur verpflichtend.
NiederösterreichTeilweise Pflicht:

Bei großen Neu- und Zubauten mit
einer be- oder überbauten Fläche
von mehr als 300 m² muss eine
PV-Anlage errichtet oder es müssen zumindest Vorkehrungen für die
spätere Installation einer solchen getroffen werden.

Beim Neubau von Klimaanlagen mit
mehr als 12 kW.
Wohngebäude mit mehr als 3 Stellplätzen: Leerverrohrung für Ladeinfrastruktur verpflichtend.

Nicht-Wohngebäude mit über 5 Stellplätzen:
mindestens 1 Ladepunkt pro 10 Stellplätze + Leerverrohrung für alle weiteren.
OberösterreichKeine PflichtNeubauten müssen Leitungsinfrastruktur
für ≥ 11-kW-Ladepunkte verlegen
(= Leerrohr/Kabeltrasse).

Für größere Renovierungen gilt:
Bei Nicht-Wohnbauten ist 1 Ladepunkt ≥ 11 kW ab 25 Stellplätzen nachzurüsten.
SalzburgKeine PflichtWohngebäude mit 10 und mehr Pflichtstellplätzen: Leitungsinfrastruktur für jeden Stellplatz
verpflichtend.

Nicht-Wohngebäude mit 10 und mehr Stellplätzen: 1 Ladepunkt/10 Stellplätze, Leerverrohrung für jeden 5. Stellplatz.
SteiermarkIn jedem neu errichteten Wohngebäude
mit mehr als 100 m² und bei jeder umfassenden Sanierung muss entweder
eine Solarthermieanlage für die Warmwassergewinnung oder eine
PV-Anlage für die Stromproduktion
installiert werden.
Für Nicht-Wohngebäude gilt die
Pflicht ab 250 m².
Wohngebäude mit mehr als 4 Wohnungen oder mehr als 10 Stellplätzen: Leerverrohrung und Platzreserve für Zähler/Sicherung für alle Stellplätze mit mind. 11 kW Ladeleistung verpflichtend.

Nicht-Wohngebäude oder öffentlich zugängliche Parkanlagen mit mehr als 10 Stellplätzen:
1 Ladepunkt mit mindestens 22 kW Ladeleistung je 25 Stellplätze, Leerverrohrung für 1 von 5 Stellplätzen müssen zur Verfügung gestellt werden.
TirolKeine PflichtWohngebäude mit mehr als 3 Stellplätzen: Leerverrohrung für Ladeinfrastruktur verpflichtend.

Nicht-Wohngebäude mit über 5 Stellplätzen: mindestens
1 Ladepunkt pro 10 Stellplätze + Leerverrohrung für alle weiteren.
VorarlbergKeine PflichtWohngebäude mit mehr als 3 Stellplätzen: Leerverrohrung für Ladeinfrastruktur verpflichtend.

Nicht-Wohngebäude mit über 5 Stellplätzen: mindestens
1 Ladepunkt pro 10 Stellplätze + Leerverrohrung für alle weiteren.
WienPflicht für alle neuen Wohngebäude
sowie eine Pflicht, beim Neubau und der Sanierung von Nicht-Wohngebäuden eine PV-Anlage zu errichten.
Wohngebäude mit 10 und mehr Stellplätzen: 1 Ladepunkt pro 10 Stellplätze verpflichtend, zusätzlich Leerverrohrung für alle übrigen.
 
Nicht-Wohngebäude mit 10 und mehr Stellplätzen: 1 Ladepunkt pro 10 Stellplätze, Leerverrohrung für jeden 5. Stellplatz.

Detailliertere Informationen für die jeweiligen Bundesländer bietet die Kurzversion des „Leitfadens zur Anzeige- und Genehmigungspflicht von Photovoltaikanlagen und Energiespeichern“ des österreichischen Bundesverbands Photovoltaic Austria. Ein Klick auf den obigen Link führt Sie direkt zur neuesten Version.

Die Installation einer PV-Anlage auf dem Dach des Einfamilienhauses ist in drei von neun österreichischen Bundesländern Pflicht

Deutschland – PV-Pflicht pro Bundesland

BundeslandPV-Pflicht Neubau
Baden-WürttembergPflicht bei Dachsanierungen und für Neubauten
BayernPflicht für Nichtwohngebäude und für Wohngebäude
mit mehr als 50 m² Dachfläche
BerlinPflicht bei Dachsanierungen und für Neubauten
BrandenburgPflicht für Neubauten und Gewerbe ab 50 m² Dachfläche
BremenPflicht bei Dachsanierungen und für Neubauten
HamburgPflicht bei Dachsanierungen und für Neubauten
HessenPflicht für öffentliche Gebäude, Gewerbe und Parkplätze
mit mehr als 50 Stellplätzen
Mecklenburg-VorpommernKeine Pflicht, Gesetz in Planung
NiedersachsenPflicht bei Dachsanierungen und für Neubauten
Nordrhein-WestfalenPflicht bei Dachsanierungen und für Neubauten
Rheinland-PfalzPflicht für gewerbliche Bauten, neu errichtete und sanierte private Gebäude
müssen „solar-ready“ gestaltet sein – Vorkehrungen für die PV-Installation
müssen getroffen werden
SaarlandKeine generelle Pflicht
SachsenKeine generelle Pflicht
Sachsen-AnhaltKeine generelle Pflicht
Schleswig-HolsteinPflicht für Nicht-Wohngebäude bei Neubau und Dachsanierung,
Pflicht für Wohngebäude angekündigt
ThüringenKeine generelle Pflicht

Deutschland – E-Mobilitätsanforderungen für alle Bundesländer

Das Gebäude-Elektromobilitätsinfrastruktur-Gesetz regelt die Pflicht zur Vorbereitung von Ladeinfrastruktur bei Neubauten und größeren Renovierungen bundesweit.

Leerrohre, Kabelschutzrohre oder Kabeltrassen müssen verlegt werden, um die spätere Installation von Ladepunkten zu erleichtern.

Von dieser Pflicht sind Wohngebäude mit mehr als 5 Stellplätzen und Nicht-Wohngebäude mit mehr als 6 Stellplätzen betroffen.

Schweiz – PV- und E-Mobilitätsanforderungen pro Kanton

Die PV-Regelungen in der Schweiz gestalten sich recht einheitlich im Bundesrecht. Diese können die Kantone in eigenem Ermessen konkretisieren und ausweiten.

KantonPV-Pflicht NeubauE-Mobilität (Ladeinfrastruktur)
BundesrechtPflicht für alle Neubauten ab 300 m² GebäudeflächeIn der Schweiz gibt es noch keine Pflicht zum Bau von E-Ladesäulen
LuzernPflicht für alle Neubauten und bei Dachsanierungen
ZürichErweiterte Pflicht ist geplant
Die Schweiz schreibt bald in sämtlichen Kantonen die Installation einer PV-Anlage für Neubauten vor

EU-weite Vorschriften bis 2029

Einige Staaten in Europa haben die Förderung von PV-Anlagen bereits in die eigene Hand genommen. Neben Deutschland, Österreich und der Schweiz zählen etwa Italien und die Niederlande zu den Vorreitern in Sachen Sonnenstrom. Nun zieht die Europäische Union nach.

  • Bis Ende 2026 sollen alle EU-Mitgliedsstaaten eine PV-Pflicht für neue öffentliche Gebäude sowie Nicht-Wohngebäude – also Gewerbebauten – einführen.
  • Im Laufe des kommenden Jahres 2027 werden darüber hinaus Solaranlagen auf allen gewerblichen und öffentlichen Gebäuden erforderlich, bei denen eine Sanierung erfolgt.
  • 2029 schließlich werden sämtliche neu errichtete private Wohnbauten in die Pflicht genommen und müssen von da an Sonnenstrom auf dem eigenen Dach produzieren.
Öffentliche und Gewerbegebäude sind die ersten, für die die EU-weite PV-Pflicht gültig wird

Wer demnach schon heute beim Hausbau an die eigene PV-Anlage denkt und vorausschauend plant, ist gut für die Zukunft gerüstet.

Fazit

Die rechtlichen Rahmenbedingungen hinsichtlich der generellen Pflicht zu PV und der Errichtung einer E-Ladeinfrastruktur, die Melde- und Genehmigungspflichten sowie die Förderungspolitik variieren auf Bundes- und Länderebene teilweise sehr stark.

Während in den meisten österreichischen Bundesländern PV-Anlagen im Wohnbau noch optional sind, verpflichtet die Mehrheit der deutschen Bundesländer und der Schweizer Kantone Bauherr/-innen zum Errichten einer solchen.

Allerdings sind Wohnbauten in Österreich und Deutschland bundesweit ab einer gewissen Anzahl an Pkw-Stellplätzen zumindest mit einer entsprechenden Leerverrohrung auszustatten, um künftig kostengünstig Wallboxen zum Laden von E-Fahrzeugen errichten zu können. Öffentliche und gewerbliche Gebäude haben je nach Stellplatzanzahl eine bestimmte Quote an Ladepunkten zur Verfügung zu stellen. In der Schweiz hingegen existieren noch keine derartigen Vorgaben. Das Errichten einer E-Ladestruktur basiert auf Freiwilligkeit – sowohl im Wohn- als auch im Gewerbebau.

Die EU plant eine Vereinheitlichung und führt für ihre Mitgliedstaaten bis 2029 schrittweise eine PV-Pflicht für alle Neubauten ein.

Da die rechtliche Lage ständigen Änderungen unterworfen ist und es sich um einen überaus dynamischen Gesetzesbereich handelt, empfehlen wir Ihnen dringend, amtliche Webseiten zu prüfen und ggf. Rücksprache mit Ihrem Netzbetreiber zu halten. Auf diese Weise erfahren Sie die neuesten Informationen über regionale Bestimmungen und Photovoltaik-Fördermaßnahmen.

Bild von Michaela Klinger
Michaela Klinger

… kann sommerlicher Hitze zwar nichts abgewinnen, teilt ihr bei Fronius erworbenes Wissen über die Solartechnologie aber gerne mit PV-Anlagenbesitzer/-innen und allen, die es werden wollen. Dabei gibt sie in ihren Blogeinträgen Tipps für sämtliche PV-Themen: Angefangen von der Anlagenplanung bis hin zur Ertragsoptimierung.

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